Das SS-Umfeld, der Mord von St. Trudpert und die rechtliche
Aufarbeitung
Morde in der Zeitenwende vom Nationalsozialismus zur Besatzungszeit, haben sich in der
untersuchten Region Hegau, Bodensee und Vorarlberg in größerer Zahl ereignet. Der größte Teil davon ist nicht vor Gericht geahndet worden. Insofern gewinnt die genaue Betrachtung des Mordes an
Pfarrer Willibald Strohmeyer aus Münstertal im Schwarzwald eine besondere Bedeutung, auch wenn er
außerhalb des eigentlich untersuchten Bereichs geschehen ist.
Die Betrachtung dieser Mordtat in Münstertal ist auch
deswegen so wichtig, weil sie zu den Fällen gehört, die nach Ermittlung der Täter vor einem deutschen Gericht endete und bei denen die Täter zu hohen Strafen verurteilt wurden. Gleichzeitig gehört
diese Tat zu den Fällen, in denen eine lückenlose Aufklärung der Mordmotive erfolgt ist.
Der Einfluss der SS, der Einfluss der Werwolf-Mentalität, der detailliert rekonstruierte Tathergang und die
richterliche Würdigung der gesetzlich vorgegebenen Rechtsverhältnisse, wurden durch die Richter ausführlich schriftlich dargelegt. Es fällt teilweise schwer, die in der Sprache der Juristen
formulierten Überlegungen und Feststellungen des Gerichts in den Originaltexten des Urteils beim ersten Lesen zu verstehen.
Nach der Ermordung von Pfarrer Strohmeyer, am 22. April 1945, haben sich seine Vikare
Karl Siegel und Alfons Jakob Sieber für die Aufklärung der Tatumstände, die Ermittlung und Bestrafung der Täter eingesetzt. So wurde am Landgericht Freiburg i.Br. am 16. Juni 1948 das
Urteil wegen Mordes an Pfarrer Strohmeyer gegen Heinrich Perner, geb. am 9. Mai 1909 und Horst Wauer, geb. am 3. August 1916 gesprochen. Gleichzeitig wurde Erich Spannagel aus
Friedrichshafen, geb. am 1. Oktober 1924, der ebenfalls zur Gruppe Perner gehörte, wegen Totschlags an zwei vermutlich fahnenflüchtigen Soldaten, die sich in der Nähe des Klosters St.
Trudpert in einem Bauernhof versteckt hielten, verurteilt. Die
Richter des Landgerichts Freiburg begründeten sehr umfassend und detailliert ihren Richterspruch. Es ist interessant zu entdecken, dass die Rechtsprechung und die Urteilsfindung auf deutsches
Militärrecht und deutsches Strafrecht zurückgegriffen hatte, das zu dieser Zeit nur nationalsozialistisches Recht gewesen sein kann. Zusätzlich wurden auch die Gesetzgebung des Alliierten
Kontrollrates, der in der Besatzungszeit zuständig war, und die richterlichen Erfahrungen der Nürnberger Prozesse berücksichtigt.
Dieses Urteil macht deutlich, dass die von den Angeklagten gemeinsam begangene Tat, selbst unter nationalsozialistischer Gesetzeslage, ein strafwürdiges Verbrechen gewesen ist. Allerdings wäre es
unter der nationalsozialistischen Regierung sicherlich zu keiner Strafverfolgung gekommen. Nicht zuletzt deswegen, weil dieser Straftat, auch aus Gründen der rasch zunehmenden Brutalität innerhalb
der NS-Justiz, keine Beachtung geschenkt worden wäre.
(Aus Kapitel 6, „Das Ende – Eine Spurensuche im Hegau, am Bodensee, in
Vorarlberg)
Zwangsarbeiter, die Hoffnung auf eine baldige Heimkehr. Der Tod des Pieter den Dunnen.
Im April 1945 waren sechs niederländische Zwangsarbeiter, die auf dem Rückweg in ihre Heimat waren, nach Ludwigshafen am Bodensee gekommen. Es waren Pieter den Dunnen, Piet den Breejen, Albert Visser, Dirk van Wingerden, Bram van Herk und Johan Slieker.
Pieter den Dunnen, Foto aus dem Jahre 1943, stammte aus der Stadt Hardinxveld in Holland. Er wurde in Ludwigshafen am Bodensee wenige Stunden vor der Befreiung durch die Franzosen von einem Unterscharführer der SS erschossen. Archiv des Autors
Sie fanden herzliche Aufnahme bei Franz und Luise Strobel in der Sernatingenstraße, die dort eine kleine Nebenerwerbslandwirtschaft betrieben. Franz Strobel, der als Sanitäter im Ersten Weltkrieg ein Bein verloren hatte, war vom Kriegsdienst befreit und arbeitete als Gemeinderechner in Ludwigshafen. Seine Frau Luise betrieb die Landwirtschaft, bei der die beiden Töchter Luise und Berta schon früh mithelfen mussten. Auf ihrem Hof gab es zwei Kühe, Schweine und natürlich auch Hennen. Die Kühe wurden als Zugtiere und Milchlieferanten gebraucht. Die Schweine gaben Fleisch, die Hennen lieferten Eier und am Ende ihres Lebens einen Sonntagsbraten. Diese kleinen Landwirtschaften waren damals die typische Lebensform der Dorfbewohner am Bodensee.
Die Familie Strobel war menschenfreundlich und gegen jedermann aufgeschlossen. Die sechs jungen Zwangsarbeiter liefen bei ihrer Ankunft direkt in die Hände von Franz Strobel. Es laufen hier so viele Soldaten herum, es ist besser ihr kommt zu mir nach Hause, entschied er. Es ist anzunehmen, dass er von der Gefahr wusste, die sich insbesondere durch die Anwesenheit der Waffen-SS im Dorf aufgebaut hatte. Die Holländer waren willkommen und wurden durch die Familie regelrecht beschützt.
Johann Slieker, der auch mit der Gruppe
der holländischen Zwangsarbeiter gekommen war, berichtete über seinen Aufenthalt und den Tod von Pieter den Dunnen in einem Brief an den Autor:
(…) Ich, Johan Slieker, war 19 Jahre alt (1945), als ich mit noch viel mehr
Jungen nach Deutschland deportiert wurde. Mit mehr als 500 Jungen kamen wir nach fünf Tagen im Dachauer Konzentrationslager an. Da war ich zwei Wochen und musste Hunger und Kälte leiden. Danach
wurden wir mit 20 Jungen in einem Zug unter Bewachung nach Innsbruck gebracht, wo ich an den Gleisen arbeiten musste. Da wurden wir einigermaßen gut behandelt. Im April sind wir mit sechs Jungen
aus Innsbruck weggegangen, erst nach Bregenz und von da aus nach Ludwigshafen. (…) Die Straßen waren überfüllt mit ausländischen Arbeitskräften, die am Ende des Krieges nicht mehr arbeiten
brauchten. So kam ich mit fünf anderen Jungen bei der Familie Strobel an. Es waren viele deutsche Soldaten unterwegs, daher fand die Familie Strobel es sicherer, dass wir zu ihnen ins Haus kamen. Wir
durften da schlafen und die Familie Strobel waren sehr gute Menschen.
Den nächsten
Tag (23. April 1945) sollte Pieter den Dunnen einen Einkauf
im Dorf machen. Er wurde angehalten und da er seine Papiere nicht bei sich hatte, wurde er durch den SS-Unterscharführer O. (Name des Täters vom Autor anonymisiert), erschossen. Den nächsten Tag wurden wir durch französische Soldaten befreit. Wir, Piet den
Breejen – Albert Visser – Dirk van Wingerden – Bram van Herk – und Johan Slieker, haben Pieter damals in Ludwigshafen beerdigt. Ich bin auch nochmal bei den Eltern von Pieter den Dunnen zu Besuch gewesen, das war eine traurige
Angelegenheit. Ich habe bei den Strobels noch einige Zeit auf dem Acker gearbeitet, bis ich wieder nach Holland konnte. Etwa am 30. Juni war ich wieder zu Hause. Wir sind in späteren Jahren noch für
viele Wochen bei der Familie Strobel zu Gast gewesen, nicht mehr als Zwangsarbeiter, sondern als gute Freunde.
Die Exekution des Zwangsarbeiters Pieter den Dunnen wird dem SS-Unterscharführer O., der in
Ludwigshafen wohnte, zur Last gelegt. Sie wurde in einer Sterbeurkunde des Standesamtes Ludwigshafen ordnungsgemäß dokumentiert, „Todesursache: Erschießung durch SS“. Bis zu seiner
Bestattung am 25. April wurde Pieter wahrscheinlich in der St. Anna Kapelle beim Friedhof aufgebahrt. Seine Kameraden trugen den Sarg und gaben ihm zusammen mit Pfarrer Waag das letzte Geleit.
Anfangs der 1950er Jahre wurde er exhumiert und auf die niederländische Kriegsgräberstätte in Frankfurt-Oberrad umgebettet. Seine Grablage ist Block C, Reihe 2, Grab 13.
(Aus Kapitel 20, „Das Ende – Eine Spurensuche im Hegau, am Bodensee, in Vorarlberg)